Unsere Hausordnung

Was darf eingelagert werden, was nicht?

Der Hausrat im weitesten Sinne ist in der Regel kein Problem. Ob Möbel oder Bücher und Zeitschriften, Geschirr oder Kleidung, Bilder oder Deko-Artikel, Gartengeräte oder Winterreifen – all diese Dinge sind beim Selfstorage einfach zu behandeln. Diese Güter bleiben bei sachgemäßer Einlagerung auch über einen langen Zeitraum hinweg einwandfrei. Wichtig ist, dass keinerlei Gefährdung von dem eingelagerten Hab und Gut ausgeht. Außerdem sollten Sie stets darauf achten, dass sie Ihren Hausrat sauber und gut getrocknet verstauen. So kann auch über einen längeren Zeitraum nichts modern oder übel riechen.

Ansonsten gilt: Alle Dinge, die zu einer Gefahr werden können, dürfen nicht bei uns untergebracht werden. Das sind neben explosiven Stoffen auch leicht entflammbare Materialien und Waffen. Dabei liegt die Tücke oft im Detail. Wer seinen Rasenmäher einlagern möchte, sollte unbedingt vorher den Treibstoff ablassen und den Tank gründlich austrocknen lassen. Das trägt zur Sicherheit bei und schützt vor unerwünschten Gerüchen.

Schwieriger gestaltet es sich mit besonders kostbaren Dingen, die Ihnen lieb und teuer sind. Es gibt Anbieter, die sich weigern, besonders hochwertige Güter unterzustellen. Das können zum Beispiel Antiquitäten, edler Schmuck, hochpreisige Kunstwerke oder teure Bilder sein. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob der Anbieter Vorgaben zum Wert der Waren macht. In dem Zusammenhang sollten Sie auch klären, ob die eingelagerten Güter über den Anbieter versichert sind. Einige Versicherer bieten eine Absicherung über die Hausratversicherung an. Fragen Sie in jedem Fall nach.

Diese Dinge dürfen Sie einlagern:

  • Möbel

  • Geschirr

  • Bücher und Zeitschriften

  • Kleidung

  • Bilder

  • Dekorationsartikel

  • Gartengeräte

  • Autozubehör

  • Werkzeug

  • Kühlschränke, Gefriertruhen (abgetaut und getrocknet)

  • Waschmaschinen (gründlich getrocknet)

  • elektrische Geräte vom Toaster bis zum Fernseher

  • Kinderspielzeug

  • Fahrräder

  • Rasenmäher (Tank entleeren)

  • kleinere Mengen an Baumaterialien wie überschüssige Pflastersteine oder Holz

Diese Dinge dürfen Sie nicht einlagern:

  • Lebensmittel und verderbliche Güter

  • Sondermüll

  • explosive Stoffe aller Art

  • Waffen

  • Drogen und Rauschmittel

  • Chemikalien

  • Abfälle

  • Gift

  • hochwertige Wertgegenstände

  • radioaktives Material

  • toxische Abfallstoffe

  • wassergefährdende Stoffe

  • gefährliche Materialien, die Emissionen verbreiten und Dritte gefährden können

  • Lebewesen